Die letzte Ruhe – Was passiert nach Ablauf der Ruhefrist?

Blog-Kategorie Wissenswertes

Was bedeutet die Ruhefrist und welche Regelungen gibt es in Deutschland? 

Nach der Beisetzung eines geliebten Menschen ist es für den Verstorbenen, aber auch für die Angehörigen und Freunde besonders wichtig, dass dieser die letzte Ruhe findet. In Deutschland beschreibt der Begriff Ruhefrist den Zeitraum, in dem ein Grab nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf.

Grundsätzlich gibt das jeweilige Bestattungs- und Friedhofsgesetz des Bundeslandes die einzuhaltende Mindestruhefrist vor, welche von etwa 8 bis 50 Jahre reichen kann. Darüber hinaus tragen verschiedene Faktoren dazu bei, anhand derer die Länge der Ruhefrist ausgemacht wird.

Welche Bestattungsformen gibt es?

Zunächst einmal ist es hilfreich zu wissen, dass es verschiedene Bestattungsformen gibt. Betrachten wir die klassischen Möglichkeiten einer Erdbestattung, so kann zwischen einem Reihen-, Wahl- oder Urnengrab gewählt werden. Bei diesen Varianten werden unterschiedlich lange Ruhezeiten vorgegeben, welche je nach Friedhofsträger voneinander abweichen können. Für Urnengräber werden häufig 10 bis 20 Jahre und für die Erdgräber 20 bis 30 Jahre festgesetzt, wobei vor Ablauf dieser Frist zum Teil eine Verlängerung beantragt werden kann. Zudem ist auch die Bodenbeschaffenheit des jeweiligen Friedhofs maßgeblich für die Länge der Ruhefrist. Dabei geht es vor allem darum, dass der Leichnam vollständig zersetzt und eins mit der Erde geworden ist. Die Ruhe des Verstorbenen wird somit nicht gestört, bis dieser wieder ein Teil der Natur geworden ist.

Was geschieht nach der Ruhefrist und was bei der Auflösung einer Grabstätte?

Sofern die Ruhefrist verstrichen und keine Verlängerung stattfindet, wird die Grabstätte aufgelöst. Im Zuge dessen wird der Grabschmuck von den Angehörigen entfernt und der Grabstein samt Fundament von einem Steinmetz abgebaut. Im nächsten Schritt wird die Grabstelle eingeebnet, sodass diese gegebenenfalls neu vergeben werden kann. Werden im Zuge des Aushebens – für die Neuvergabe – noch Knochen oder Ähnliches gefunden, werden diese wieder in die Erde zurückgeführt. Wird festgestellt, dass eine vollständige Verwesung noch nicht stattgefunden hat, wird die Grabstelle umgehend wieder verschlossen. Es werden demnach keine Verstorbenen zu irgendeinem Zeitpunkt ausgegraben oder in ihrer Ruhe und Wiederkehr in die Natur aufgehalten.

Es bestehen in Deutschland aber auch Ausnahmeregelungen, die zu einer unbegrenzten Ruhefrist führen können, welche meist religiös bedingt sind. Im Islam, aber auch im jüdischen und christlichen Glauben ist die ewige Ruhe besonders wichtig. So ist es auf einigen Friedhöfen und Grabfeldern möglich, dass die Grabstelle nur einmal vergeben wird – dies hängt jedoch maßgeblich von den jeweiligen Kapazitäten und den Vorgaben des Friedhofträgers ab.

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