Bei dem Verlust eines geliebten Menschen stehen vor allem Schmerz und Trauer im Vordergrund. In unserem Ratgeber erhalten Sie Informationen darüber, welche wichtigen Schritte in einem eintretenden Trauerfall vorzunehmen sind. So versuchen wir Sie in dieser Zeit zu entlasten und auf die bevorstehenden Formalitäten vorzubereiten.

Im Folgenden sind die ersten Schritte, die nach Eintreten eines Todesfalls vorgenommen werden müssen, aufgeführt:

Sobald ein Todesfall eintritt sollte zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. In der Regel handelt es sich um den Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, so kann stets auch der Notdienst gerufen werden. Der Arzt stellt den Tod fest und händigt den Totenschein aus. Verstirbt ein Angehöriger in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim übernehmen dies in der Regel die Mitarbeiter der betreffenden Einrichtung.

Nach dem Todesfall werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestimmte Dokumente des Verstorbenen benötigt. Zu diesen Dokumenten gehören unter anderem der Totenschein, der Personalausweis, die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde oder ggf. das Scheidungsurteil sowie möglicherweise die Sterbeurkunde des Ehepartners und wenn vorhanden der Organspendeausweis. Darüber hinaus werden die Verfügungen des Verstorbenen – sofern vorhanden – benötigt, in denen beispielsweise Wünsche für die Bestattung, ein Vorsorgevertrag oder ein Testament enthalten sind.

Viele Menschen treffen bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen bezüglich ihres Ablebens. Verschiedene Vereine und Institutionen bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit Bestattungsdienstleistungen und Überführungsangelegenheiten für die Verstorbenen auszuführen. Daher ist es ratsam zu prüfen, ob solche Mitgliedschaften bestehen, sodass anteilig Kosten für die Bestattung übernommen werden können. Bestattungsdienstleistungen dieser Art werden beispielsweise über den DITIB-Beerdigungshilfe-Fond und das AABF Beerdigungskollektiv angeboten. Möglicherweise hat der Verstorbene auch private finanzielle Vorkehrungen, wie beispielsweise die Einrichtung eines Treuhandkontos, getroffen. Sofern dem Verstorbenen keine finanziellen Mittel zur Bestattungsvorsorge zur Verfügung standen, werden die Kosten zunächst den Erben auferlegt. Besteht auch hier nicht die Möglichkeit die Bestattungskosten zu tragen, so muss ein Antrag für die Kostenübernahme bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Nach dem Eintritt eines Todesfalls wird zeitnah der gewünschte Bestatter vor Ort kontaktiert. In der Regel ist dieser zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar. Ein Bestatter unterstützt die Angehörigen unter anderem in folgenden Punkten: Überführungen im In- und Ausland, Bestattungsformen, behördliche Formalitäten, Haushaltsauflösungen, Organisation und Planung von Bestattungen sowie Trauerfeiern, persönliche Betreuung, Absprache mit beteiligten Dienstleistern (z. B. Steinmetz, Florist, Trauerredner, Musiker, Friedhofsverwaltung etc.), Erstellung von Anzeigen und Danksagungen, Bereitstellung von Fahrgelegenheiten, Grabpflege und Grabauflösung sowie Bestattungsvorsorge.

Des Weiteren werden die Angehörigen sowie der Arbeitgeber des Verstorbenen über dessen Ableben in Kenntnis gesetzt. Auch der Arbeitgeber der Verwandten sollte über den Todesfall informiert werden, da nahe Angehörige (Eltern, Geschwister, Kinder etc.) oftmals Anspruch auf einige Tage Sonderurlaub besitzen.

Die Angehörigen sollten umgehend nach dem Tod überprüfen, welche Versicherungen des Verstorbenen bestehen und diese informieren. Die Problematik besteht darin, dass einige Versicherungen sehr kurze Fristen vorgeben, durch dessen Verstreichen ungeahnte Schwierigkeiten auftreten können. Dies betrifft insbesondere die Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung.

Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Tagen bei dem zuständigen Standesamt beantragt werden. Dieses Dokument wird an verschiedenen Stellen benötigt, sodass eine 5 bis 10-fache Ausfertigung des Dokuments sinnvoll ist. Die Beantragung erfordert verschiedene Unterlagen, wie den Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde, den Totenschein und abhängig von dem Familienstand auch die Heiratsurkunde und ggf. das Scheidungsurteil sowie die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.

Sofern der Verstorbene in einem Pflegeheim gelebt hat, sind die Angehörigen in der Regel für die Räumung des Zimmers verantwortlich. Welche Fristen dabei gelten, können entweder dem Heimvertrag entnommen oder mit der Einrichtungsleitung besprochen werden.

Damit im weiteren Verlauf sämtliche Fragen zum Thema Erbe und Nachlass geklärt werden können, bedarf es der unmittelbaren Aushändigung des Testaments des Verstorbenen an das Nachlassgericht – sofern ein solches Testament existiert. Die Angehörigen sind nach § 2259 BGB dazu verpflichtet dieses zu übermitteln. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen greift die gesetzliche Erbfolge.

Nach einem Todesfall gilt es zu prüfen, welche Verträge der Verstorbene geschlossen hat, da einige Verträge nicht automatisch mit dem Ableben erlöschen. Dazu können beispielsweise Miet-, Mobilfunk-, Telefon- und Internetverträge, (Vereins-) Mitgliedschaften sowie Abonnements zählen. Sofern der eine oder andere Vertrag weiterhin bestehen bleiben oder übernommen werden soll, bedarf es einer Ummeldung dessen auf die entsprechende Person.

Durch den Verlust eines geliebten Menschen kann es dazu kommen, dass finanzielle Unterhaltsleistungen wegfallen. Bei Hinterbliebenen, wie dem Ehepartner oder den Kindern, fängt die Rentenversicherung ggf. diese finanziellen Einbußen auf. Hierbei handelt es sich um den Anspruch auf Hinterbliebenenrente, der von den Angehörigen bei der Rentenversicherung beantragt werden muss. Diese prüft, ob nach dem Todesfall Ansprüche auf beispielsweise Witwen- oder Waisenrente besteht. 

 

Unterstützung & Beratung für die Trauerarbeit
Manchmal tritt ein Todesfall plötzlich ein, sodass sich die Angehörigen nicht zuvor darauf vorbereiten und sich auch nicht rechtzeitig von dem Verstorbenen verabschieden konnten. Die Trauer ist sehr groß und es wird zum Teil Hilfe benötigt, um diese zu verarbeiten. In Deutschland gibt es hier unterschiedliche Anlaufstellen – Berater und Beraterinnen, die sich dieser Thematik angenommen haben. Zu ihnen können die trauernden Angehörigen telefonisch Kontakt aufnehmen. Sie begleiten die Trauerarbeit, hören zu und helfen dabei Gefühle auszudrücken.

 

Deutsche Telefonseelsorge:
Unter der folgenden Rufnummer können Menschen unabhängig ihrer kulturellen Bedürfnisse jederzeit Kontakt aufnehmen.

0800 – 1110111*
0800 – 1110222*
116 123(europaweite Service-Hotline)
116 111(Jugend-Hotline)

 

Bestattungsinstitut der DITIB: 
Speziell für in Deutschland lebende Muslime – vor allem türkischstämmige – steht den Trauernden das Bestattungsinstitut der DITIB unter folgender Rufnummer zur Seite:

0221 – 86 99 797 (ortsübliche Tarife für Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

 

AABF – alevitische Beerdigungskollektiv e.V.: 
Für türkische Aleviten in Deutschland steht den Trauernden das AABF – alevitische Beerdigungskollektiv e.V. unter folgender Rufnummer zur Seite:

0800 – 78 80 800*
00800 – 90090090(internationale Service-Hotline)

 (*der Anruf ist kostenfrei)