Warum ist eine Friedhofssatzung wichtig?
Im Rahmen einer Friedhofssatzung legen die entsprechenden Verantwortlichen Bestimmungen darüber fest, welche allgemeinen Vorschriften auf den jeweiligen Friedhöfen gelten. Neben den länderspezifischen Bestattungsgesetzen, welche unter anderem Bestimmungen zur Einhaltung der Verkehrssicherheit, des Boden-, des Natur- oder des Immissionsschutzes festlegen, unterliegen andere Aspekte dem jeweiligen Friedhofsträger.

Welche Gestaltungsrichtlinien sind zu beachten?
Aufgrund regional unterschiedlicher Traditionen und Bedürfnisse haben sich zum Teil individuelle Vorschriften herausgebildet. Dazu zählen auch die Gestaltungsvorschriften eines Grabmals. Bei Friedhöfen handelt es sich um öffentlichen Raum, sodass eine Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung oder der zuständigen Gemeinde einzuholen ist, welche den Hinterbliebenen die Aufstellung des Grabmals zusagt. Dahinter verbirgt sich unter anderem das Anliegen, dass die Gestaltung und Ausstattung der Grabstätten – nach Artikel 8 des Bestattungsgesetzes – der Würde des Ortes entsprechen sowie zu dem einheitlichen Erscheinungsbild beitragen. Der Nutzungsberechtigte kann somit in einem gewissen Rahmen frei über die Gestaltung der Grabstätte entscheiden, wobei die jeweiligen Vorschriften die Erhaltung von historisch gewachsenen Strukturen sicherstellen. Hierbei ist zu beachten, dass keine allgemeingültige Verordnung besteht, da Kommunen und Kirchen teilweise eigene, ergänzende Regelungen treffen. Im Zuge dessen wird der Antragsteller gebeten notwendige Angaben – meist in Form einer maßstabsgetreuen, technischen Zeichnung – zu übermitteln. Dazu zählen beispielsweise das verwendete Material, die Bemaßung, die Bearbeitung, die Einfassung sowie die Inschrift samt Typografie, Symbole und Fotografien.

Um Sie bestmöglich in dieser Zeit zu entlasten, bieten wir Ihnen – bereits während des Konfigurationsprozesses – die Möglichkeit die angeforderten Unterlagen (technisches Datenblatt und Vorschaubild) herunterzuladen, damit Sie diese der entsprechenden Verwaltung vorlegen können. Wie viel Zeit die Prüfung im Folgenden in Anspruch nimmt, ist je nach Region verschieden.

adieu Grabmale sind kein Ersatz für endgültige Grabmallösungen von einem Steinmetz:
Die Bestimmungen bezüglich temporärer Grabmale, wie die von adieu, können zum Teil von den Anforderungen der endgültigen Grabmallösungen abweichen. Oftmals wird hier auf sogenannte provisorische Holztafeln bzw. -kreuze verwiesen, die als vorübergehende Variante bis zum Ablauf einer bestimmten Frist aufgestellt werden dürfen. Meist werden diese im Fortgang durch Grabsteine abgelöst. Dennoch ist die Prüfung, ob das von Ihnen personalisierte Grabmal auf dem entsprechenden Friedhof aufgestellt werden darf, empfehlenswert. Oftmals kann in diesem Zusammenhang bereits ein Anruf bei dem ortsansässigen Friedhofsträger Aufschluss darüber geben, ob die verwendeten Materialen, die Farbgebung sowie die Bemaßung Ihres ausgewählten Grabmals den Bestimmungen entsprechen. Sofern Fragen zu unseren Produkten entstehen, können Sie oder die Verwaltung uns gerne diesbezüglich kontaktieren.

Wo erhalten Sie Informationen zu den Friedhofssatzungen, Genehmigungsanträgen und Gestaltungsrichtlinien?
Die Friedhofssatzungen und Genehmigungsanträge können Sie bei den zuständigen Verwaltungen anfragen. Zunehmend stehen Ihnen diese auch auf den städtischen Webseiten als Download zur Verfügung.  Für die Ausstellung der Genehmigung können ggf. Kosten anfallen. In den Friedhofssatzungen finden Sie darüber hinaus hilfreiche Informationen zu wissenswerten Themen, wie beispielsweise zur Grabpflege, Instandhaltung, Austausch von Grabmalen sowie zur korrekten Entsorgung.